Liebe Rösrather, liebe Demo-Teilnehmer,
nochmal ganz herzlichen Dank für Ihre Anwesenheit! Eine sehr gelungene Aktion.
Und noch kurz zur Klarstellung einiger Äußerungen von Herrn Müller:
1) Es stimmt nicht, dass Landschaftsplan und Bebauungsplan nichts miteinander zu tun haben: Beide sind Satzungen, beide werden vor Ort erarbeitet und beide regeln die Nutzung des Raumes. Aber die räumlichen Geltungsbereiche von Landschaftsplan und Bebauungsplänen schließen sich gegenseitig aus. Der Landschaftsplan ist für den Außenbereich - der Bebauungsplan für den (bebauten oder zu bebauenden) Innenbereich.
Darum muss bei der Erarbeitung eines Bebauungsplanes am Siedlungsrand der eine Fläche unter Landschaftsschutz betrifft, die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde (beim Kreis) und der Naturschutzverbände abgefragt werden. Ist der Landschaftsschutz aufgehoben, entfällt diese Abfrage - das Verfahren für den Bebauungsplan wird einfacher und damit auch die Bebauung.
2) Er meinte: "Wir bevormunden die Gemeinden nicht." Klingt gut, wäre aber die Aufgabe des Kreises.
Ein weiterer Unterschied zwischen Landschaftsplan und Bebauungsplan ist, dass ersterer als Satzung vom Landkreis und zweiterer (ebenfalls als Satzung) von der Gemeinde beschlossen wird. Der Landesgesetzgeber hat diese Aufgabe ganz bewußt den Landkreisen und nicht den Gemeinden gegeben. Er wollte, dass die Landschaftsplanung regional abgestimmt wird. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass der Kreis die Gemeinden "nicht bevormundet" so hätte er gleich diese bemächtigen können, die Landschaftsplanung zu erarbeiten (wie es im Baugesetzbuch für die Bauleitplanung geregelt ist). Auch das neue Landschaftsgesetz der aktuellen NRW-Regierung hält an dieser Kompetenzverteilung fest.
Dipl.-Ing. Stephan Günthner
(Stadt- und Regionalplaner)
Projekt "Zukunftsfähige Flächennutzung in NRW - Flächensparende Bauleitplanung und Flächenkreislaufwirtschaft"
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gefördert durch die Nordrhein-Westfälische Stiftung Umwelt und Entwicklung
BUND NRW
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