Die laufenden Aufschüttungen geschehen weitgehend im Bereich des seit etwa 10 Jahren rechtskräftigen B-Plan 55, der durch den umstrittenen B-Plan 89 zum Teil überplant wurde! Seit dem 5.7.2011 wird auf dem Gelände des 2001 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans 55 massiv aufgeschüttet - auf einem Gelände, das seit Februar 2011 nach neuesten Erkenntnissen des Aggerverbandes überwiegend als Überschwemmungs-fläche der Sülz zu gelten hat.
Aktueller Stand vom 15.07.2011

Blick von der Einfahrt zum B-Plan 55-Gebiet aus nach Norden


Blick von der Einfahrt zum B-Plan 55-Gebiet aus nach Norden



Blick von der L 284 aus nach Südwesten



Blick von Ost nach West entlang der (überschrittenen?) Nord-Grenze des B-Plan-Gebietes



Blick von den Aufschüttungen aus nach Norden



Blick nach Süd-Ost



Blick nach Süd-Ost: 
oben rechts im Bild die offensichtliche Neuanlage des Beach-Ball-Platzes auf der Fläche des alten Überschwemmungsgebietes



Blick vom oberen östlichen Hang des Sülztales (AM HAusacker) über die Sülz hinweg auf die Aufschüttungen

Folgende Kritikpunkte finden im YouTube-Video keine Erwähnung:
1. Der "namenlose Bach", der in der Nordwestecke des BP 55 in das Gebiet einmündet knickt bereits nach ca. 20 m nach Südwesten ab und fließt dann verrohrt dem Lehmbach zu. Die in der Begründung des B-Plan 55 zitierte Information, dass der Bach entlang der Nordgrenze des BPlan 55-Gebietes dem Bahndamm zufließen sollte, stimmt also nicht bzw. wird offensichtlich ignoriert. Die Anlage des im BP 55 vorgesehenen Grünstreifens (siehe Teil B des BP 55 Nr. 1.2.3.1: Grünfläche A3 * - "... Verlegung eines Grabens und eine Bepflanzung gem. wasserrechtlcher Genehmigung ...") wird durch den neuen sehr steinigen Boden praktisch nicht realisierbar sein.

2. Die Oberbodenabgrabungen und Bodenaufschüttungen am Nordrand des Plangebietes überschreiten möglicherweise die im BP 55 festgelegte nördliche Baugrenze - zumindest unter Berücksichtigung der Ausführungen zu 1. Dies kann derzeit jedoch nicht genau geprüft werden.

zu 1. ein Zitat aus der Begründung der Verwaltung für den B-Plan 89 bzw. 55:
Namenloser Bach „... An der nördlichen Begrenzung des BPlanes kreuzt ein Durchlass die L284. Dieser entwässert den Berghang Richtung Hellscheid und mündet in ein Sumpfgebiet ein. Aus dem Sumpfgebiet verläuft eine Verrohrung Richtung Lehmbacher Bach“. In einem weiteren Gutachten (Ulrich Lank) aus dem Jahre 2000, das im Rahmen der geplanten „Umlegung eines namenlosen Vorfluters“ angefertigt wurde, wird dieser Sachverhalt erneut in den Blick genommen. Hier heißt es: „Das Einzugsgebiet des namenlosen Vorfluters liegt westlich der L 284 zwischen dem Ende der Bebauung von Lehmbach und Hellenthal und ist rd. 10 ha groß. Es handelt sich hierbei um bewaldete Steilllagen“. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 55 reagiert auf diese Situation, indem er eine 5 m breite private Grünfläche am nördlichen Rande des Plangebietes festsetzt, die in erster Linie zur Anlage eines neuen Entwässerungsgrabens dient (nicht realisiert)."